Kritik der Kriminologie – zum „falschen Bewusstsein“ einer Wissenschaft

Die Kriminologie ist, so Steinert, schon immer eine „Ausschließungs-Wissenschaft“ gewesen, in der das „betriebswirtschaftliche, instrumentelle Denken triumphiert“, und die nur phasenweise von einer „Sozialstaats-Kriminologie“ (1960er/1970er Jahren) mit Etikettierungsperspektive und Abolitionismus als ihren theoretischen Ausdruck irritiert wurde. Kulturindustrielle Verstrickungen und ihre starke Anwendungsbezogenheit (die je nach Abnehmer und Nachfrage kriminologischen Wissens verschiedene Kriminologien hervorgebracht hat) machen es auch kritischen Kriminologien schwer, „nicht doch zu einer (etwas) anderen Polizei-, Gerichts-, Strafvollzugs- und Gesetzgebungs-Wissenschaft zu werden, nicht zu einem weiteren, dem (nur etwas) weniger repressionsgläubigen Teil der Institution Verbrechen & Strafe“. Der (zu) enge Zuschnitt der Kriminologie, die sich traditionellerweise den Gegenstand von der Institution „Verbrechen & Strafe“ vorgeben lässt, führe zu ihrer „traditionellen Fehlform“, in der ihre Problemdefinitionen nicht zum Gegenstand gemacht, sondern vorausgesetzt werden und sie daher dazu neige, bei der Entwicklung und Verbesserung von Herrschaftstechniken zu unterstützen. Dass man auch (kriminologische?) Forschung betreiben kann, ohne sich mit den Einrichtungen zu verbünden, die die Kategorisierungen verwalten, d.h. also kritisch und reflexiv nicht vom (herrschaftlich geprägten) Selbstverständlichen auszugehen, zeigen Steinert/Hanak/Stehr mit der gleichnamigen Studie zu ‚Ärgernissen und Lebenskatastrophen‘ selbst vor, in der dieser enge Zuschnitt des kriminologischen Gegenstandsbereiches überschritten wird.

Wie lässt sich Steinerts Kritik der Kriminologie gegenwärtig deuten? Mit welchen Veränderungen muss (kritische) Kriminologie heute fertig werden, welchen Produktionsbedingungen ist sie unterworfen, wie bearbeitet sie gegenwärtig die gesellschaftlichen und politischen Erfahrungen in ihrer Theorie?

Wenn Kriminologie keine Fehler hat, sondern selbst der Fehler ist, kann es dann so etwas wie eine kritische, am Befreiungsdenken orientierte Kriminologie überhaupt geben? Welche aktuellen Beispiele kriminologischer Forschungs- und Theorieaktivitäten denken nicht über die „gute Herrschaft“ nach, sondern überschreiten ihre „traditionelle Fehlform“, indem sie, wie von Steinert gefordert, „Soziologie der sozialen Ausschließung“ betreiben? Welche Rolle spielt dabei das (nach Steinert weitgehend ungenützten) Potential einer herrschafts- und verdinglichungskritischen Etikettierungsperspektive heute?

Panel:

Reinhard Kreissl: Kritik der Kriminologie – zum „falschen Bewusstsein“ einer Wissenschaft (Eingangsstatement)
Walter Fuchs: It’s the labour market, stupid!
Johannes Stehr: Zur Aktualität des Buches „Ärgernisse und Lebenskatastrophen“

Moderation: Arno Pilgram

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